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Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die folgenden Informationen geben einen Überblick über rechtliche Bestimmungen in Deutschland, die für Nutzer von Vermittlungsplattformen wie Helfr relevant sein können. Diese Inhalte stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Fachanwalt.

1Einkommensteuer und Bagatellgrenze (§ 22 Nr. 3 EStG)

Einnahmen aus gelegentlichen Leistungen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Liegen diese „sonstigen Einkünfte" jedoch unter 256 € im Kalenderjahr, sind sie nach § 22 Nr. 3 EStG nicht einkommensteuerpflichtig. Wird diese Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben.

2Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, welches die EU-Richtlinie DAC 7 umsetzt. Plattformbetreiber sind verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern Informationen über Anbieter zu übermitteln, die innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 30 Transaktionen durchführen oder Vergütungen von insgesamt mindestens 2.000 € erhalten. Diese Daten werden an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet.

3Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

Nach § 1 SchwarzArbG liegt Schwarzarbeit vor, wenn Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden und dabei steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder gewerberechtliche Pflichten verletzt werden. Die ordnungsgemäße Anmeldung und Versteuerung von Tätigkeiten obliegt jedem Nutzer selbst.

4Sozialversicherung und Mini-Job-Grenze

Regelmäßige Tätigkeiten können sozialversicherungs- oder gewerbepflichtig werden. Die Mini-Job-Grenze liegt bei 556 € monatlich (Stand 2025/2026). Studierende sollten zudem die Verdienstgrenzen ihrer studentischen Krankenversicherung sowie der Familienversicherung beachten. Ein Überschreiten kann den Verlust der Versicherungsvorteile zur Folge haben.

5Nachbarschaftshilfe und Freundschaftsdienste

Nach der Rechtsprechung (u. a. FG Niedersachsen, Az. 9 K 101/18) können gelegentliche Hilfeleistungen unter Nachbarn oder Freunden ohne Erwerbsabsicht steuerlich der Privatsphäre zuzuordnen sein. In diesen Fällen kann eine Geldzuwendung als freigebige Schenkung gewertet werden. Bei Schenkungen unter nicht verwandten Personen gilt ein Freibetrag von 20.000 € innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Wird hingegen regelmäßig oder mit Erwerbsabsicht gehandelt, liegt steuerpflichtiges Einkommen vor.

6Aufwandsentschädigungen und Ehrenamt (§ 3 Nr. 26, 26a EStG)

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen wie die Übungsleiterpauschale (3.300 € pro Jahr) oder die Ehrenamtspauschale (960 € pro Jahr) gelten ausschließlich für nebenberufliche Tätigkeiten im Auftrag gemeinnütziger, kirchlicher oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Sie sind auf private Vermittlungsverhältnisse zwischen Einzelpersonen nicht unmittelbar anwendbar.

7Eigenverantwortung der Nutzer

Helfr weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Tätigkeit über die Plattform in der Eigenverantwortung der jeweiligen Nutzer liegt. Helfr überwacht weder die Anzahl noch den Umfang der vereinbarten Leistungen, prüft keine Einkommensgrenzen und stellt keine Lohnsteuerbescheinigungen aus. Die Einhaltung sämtlicher steuer-, sozialversicherungs-, jugendschutz- und gewerberechtlicher Pflichten obliegt allein den Nutzern.

Stand: aktuelle Rechtslage. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt oder Steuerberater.